Pflichten des Betreibers

  • Lokal gültige Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
  • Vorschriften zum Arbeiten mit schweren und unter schwebenden Lasten beachten.
  • Die benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung trägt.
  • In geschlossenen Räumen für ausreichende Belüftung sorgen.
  • Wenn sich giftige oder erstickende Gase ansammeln, sofort Gegenmaßnahmen einleiten!